Wer wird von der FUTTER-ARCHE BAMBERG & UMGEBUNG unterstützt?
- Tierhalter, die aufgrund finanzielller Not Ihre Tiere nicht ausreichend versorgen können
- Tierhalter, deren Tier VOR EINTRITT der Hilfsbedürtigkeit im Haushalt lebten
- Tierhalter in Not mit max. 2-4 Tieren (Ausnahme Kleinst-Tiere)
Welche Unterlagen werden für die Förderung benötigt?
- Für die Neuanmeldung/Förderantrag ist ein Nachweis über die Tiere im Haushalt und Bedcürftigkeit erforderlich
- Ein Foto und/oder die letzte Tierarzt-Rechnung
- Impf-Pass / Heimtier-Ausweis / Chipnummer / Tetowierung
- Nachweis über die Anschaffung Ihrer Tiere (z. B. Rechung, Kaufvertrag usw…)
- Bescheid/Befreiung zur Hundesteuer
- Falls Sie Spezial-Futter benötigt wird, ist ein tierärztlicher Bescheid mit Futter-Empfehlung nötig
- Personalausweis/Pass/Reise-Pass mit Meldebescheinigung
- Aktueller Einkommensbescheid (z. B. Jobcenter, Bürgergeld, ALG 1, Rentenbescheid, Krankengeld usw…)
Der Förderantrag wird nur im gemeinsamen Infogespräch entgegengenommen und nach Prüfung der verantwortlichen Person bestätigt oder angelehnt. Ihre Daten werden ausschließlich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Vereinsinteren Nutzung laut Satzung: Tierschutzverein Hunde im Glück e. V. verwendet.